BAFA Förderung

Das BAFA bezuschusst Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen zu allen Fragen der Unternehmensführung. Förderziel ist es, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von KMU zu steigern und Arbeitsplätze zu sichern.

Eine Förderung ist ab Januar 2023 bis Dezember 2026 möglich.

„Unternehmen können sich von qualifizierten, Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.“

Dafür erhalten sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Zuschuss. Die Details wurden in einem Merkblatt am 18. Januar 2023 Januar veröffentlicht.

Förderhöhe beträgt bei:

  • Alte Bundesländer 50% von max. 3.500€ = 1.750€
  • Neue Bundesländer 80% von max. 3.500€ = 2.800€

Es können pro Jahr 2 in sich geschlossene Beratungen beantragt werden. Bis 2016 sind maximal 5 Beratungen förderfähig.

Vom BAFA freigegebener Berater

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Förderung zur Klimaneutralität

Der Investitionszuschuss ist bei einem Förderprogramm zur Erstellung eines Konzepts zur Reduzierung der Treibhausgase deutlich höher.
Die Förderquote beträgt:

  • 50% der Kosten für große Unternehmen
  • 60% der Kosten für kleine und mittlere Unternehmen

Dabei beträgt die maximale Fördersumme 80.000€.
Gefördert werden

  • die Erstellung einer CO2-Bilanz
  • Energieberatung
  • weitere im Zusammenhang stehende Kosten.

Dazu zählen auch Kosten für Messungen sowie der Beschaffung von Daten.
Nicht förderfähig sind Eigenleistungen. Ein Konzept muss innerhalb eines Jahres erstellt werden. Innerhalb von zehn Jahren müssen die Emissionen um mind. 40% gesenkt werden.
Wie lange dieses Förderprogramm zu beantragen ist, ist derzeit nicht abzuschätzen.
Seit Ende 2021 ist auch die Förderung von Einsparungen an Ressourcen möglich.

Förderung zur Klimaneutralität

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